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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1991 - 7 A 12657/90   

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https://dejure.org/1991,2645
OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1991 - 7 A 12657/90 (https://dejure.org/1991,2645)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.06.1991 - 7 A 12657/90 (https://dejure.org/1991,2645)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juni 1991 - 7 A 12657/90 (https://dejure.org/1991,2645)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gültigkeit einer Kommunalwahl; Zurückweisung eines Einspruchs; Anfechtungsklage eines Wahlberechtigten; Wahlergebnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 659
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1991 - 7 A 12657/90
    Mangels näherer tatsächlicher Angaben, aus denen die Klägerin zu 2) ihre Bedenken hinsichtlich bestimmter Stimmbezirke herleitete, lag in ihrem Vorbringen vielmehr nur die Andeutung einer Möglichkeit entsprechender Wahlfehler und damit die Äußerung einer nicht weiter belegten Vermutung, die als Grundlage einer weitergehenden Prüfung nicht ausreicht (vgl. BVerfGE 40, 11/30 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1991 - 7 A 12059/90

    Gemeinderatswahl ; Wahlausschuß ; Kommunalaufsichtsbehörde; Zurückweisung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1991 - 7 A 12657/90
    Daß sie dies im Rahmen ihres Rechts, von Amts wegen allen derartigen Bedenken nachzugehen, dennoch getan hat, führt nicht dazu, daß die Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nunmehr vermeintliche Unzulänglichkeiten dieser Nachprüfung rügen und eine nochmalige oder weitergehende Erforschung des Sachverhalts hinsichtlich solcher Verstöße verlangen können, die sie innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist nicht ausreichend schlüssig substantiiert haben (vgl. Urteil des Senats vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90.OVG -, S. 6 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1985 - 7 A 32/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1991 - 7 A 12657/90
    Das ist nur dann der Fall, wenn der Einspruch innerhalb der in § 48 Satz 1 KWG bestimmten Einspruchsfrist durch Angabe konkreter Tatsachen substantiiert begründet wird, die einen erheblichen Verstoß gegen die Wahlvorschriften schlüssig erkennen lassen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1985- 7 A 32/85 - AS 20, 204/208).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00

    Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung -

    OVG, Beschl. v. 20.06.1996 - 2 KO, 229/96 -, ThürVwBl 1997, 110 = DVBl. 1997, 1293; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04.06.1991 - 7 A 12657/90 -, NVwZ-RR 1991, 659; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.12.1991 - 1 S 818/91 -, NVwZ-RR 1992, 261 und Urt. v. 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, NVwZ-RR 1996, 411 zum KomWG Bad.-Württ. sowie Urt. v. 22.03.1996 - 8 S 3060/95 -, NVwZ-RR 1997, 88 zum materiellen Ausschluss im Planfeststellungsverfahren präkludierter Einwendungen auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, selbst wenn Dritte fristgemäß ähnliche Einsprüche erhoben haben).
  • OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage

    Eine solchermaßen nicht weiter belegte Vermutung reicht jedoch, wie bereits dargelegt, als Grundlage für eine weitergehende Prüfung nicht aus (OVG Koblenz, NVwZ-RR 1991, S. 659 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91

    Verstöße gegen Wahlvorschriften; Verfassungsrechtliche Wahlgrundsätze; Mandat im

    Zur Begründung der Zulässigkeit eines Antrags, das Gericht möge selbst auf die Rechtsfolge des § 50 KWG erkennen (Ungültigerklärung der Wahl), hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 04.06.1991, 7 A 12657/90) auf die Regelung in § 113 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - zurückgegriffen, wonach, soweit der angefochtene Verwaltungsakt eine Feststellung betrifft, das Gericht die Feststellung durch eine andere ersetzen kann.
  • VG Weimar, 25.01.2006 - 6 K 20/05

    Kommunalwahlrecht; Anforderungen an Vorbringen im Wahlanfechtungsverfahren;

    frist durch Angabe konkreter Tatsachen, die einen erheblichen Verstoß gegen Wahlvorschriften schlüssig erkennen lassen, substantiiert begründet wird (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 -, zitiert nach J URIS Rdnr. 39; BVerwG, Beschluss vom 7. November 1975 - VII B 134.75 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 4; ThürVerfGH, Entscheidung vom 11. März 1999 - VerfGH 30/97 -, S. 26 f. des Umdrucks; VGH B.-W., Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 S 2570/95 -, zitiert nach JURIS; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 34).

    Dies erfordert einen substantiierten, einem Beweis zugänglichen Vortrag derjenigen Tatsachen, auf welche die Anfechtung der Wahl gestützt wird (HambVerfG, Urteil vom 26. November 1998 - 4/98 u. a. -, zitiert nach JURIS Rdnr. 30; HessVGH, Urteil vom 5. März 1985 - II OE 42/82 -, zitiert nach Juris [nur Leitsatz]; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 34).

  • VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1591/14

    Trierer Stadtratswahl

    Die in den §§ 48, 51 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG - in der Fassung vom 31. Januar 1994 - GVBl. S. 137 - zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Mai 2013 - GVBl. S. 139 -) geregelte, mit den auf die Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 50 Abs. 1 und Abs. 2 KWG gerichteten Leistungsbegehren verbundene Anfechtungsklage ist als Gestaltungsklage eigener Art statthaft (OVG RP, Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90.OVG - Urteil vom 3. Dezember 1991 - 7 A 10305/91.OVG -, Rn. 31, juris).
  • VG Gießen, 23.03.2007 - 8 E 4139/05

    Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl - substantiierte Darlegung von Wahlfehlern

    Diese Ansicht wird von den Oberverwaltungsgerichten allgemein zu den unterschiedlichen Kommunalwahlgesetzen der Länder vertreten, auch wenn die jeweiligen Regelungen - § 25 KWG alter Fassung vergleichbar -, d. h. nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut keine Begründung des Einspruchs im Einzelnen verlangen (vgl. z. B. Thür. OVG, ThürVBl.1997, 110, 112; OVG Rh-Pf., NVwZ-RR 1991, 659, 660).
  • VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19

    Erfolglose Klage gegen Trierer Stadtratswahl 2019

    Statthaft ist eine kombinierte Anfechtungs- und Gestaltungsklage eigener Art (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90.OVG - OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1991- 7 A 10305/91.OVG - jeweils abrufbar unter ESOVG).
  • VG Trier, 16.12.2014 - 1 K 1533/14

    Spendenversprechen eines Bürgermeisterkandidaten

    Die nach den §§ 48, 51 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG - in der Fassung vom 31. Januar 1994 - GVBl. S. 137 - zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Mai 2013 - GVBl. S. 139 -) geregelte, mit den auf die Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 50 Abs. 1 und Abs. 2 KWG gerichteten Leistungsbegehren verbundene Anfechtungsklage ist als Gestaltungsklage eigener Art statthaft (OVG RP, Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90.OVG -, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 7 A 10305/91.OVG -, Rn. 31, juris).
  • VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09

    Keine Neufeststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat Herforst

    Die nach den §§ 48, 51 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz- KWG- i.d.F. vom 31. Januar 1994 -GVBl. S. 137- zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2008 -GVBl. S. 79-) geregelte, mit den auf Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 50 Abs. 1 und Abs. 2 KWG gerichteten Leistungsbegehren verbundene Anfechtungsklage ist als Gestaltungsklage eigener Art statthaft (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90.OVG-, Urteil vom 3. Dezember 1991 -7 A 10305/91.OVG-).
  • VGH Hessen, 11.03.1997 - 22 TL 3981/96

    Anfechtung einer Personalratswahl - Berücksichtigung von außerhalb der

    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung bei Wahlen zu kommunalen und sonstigen Parlamenten über eine Einwendung gegen die Gültigkeit der Wahl im Wahlprüfungsverfahren nur dann sachlich zu entscheiden, wenn der Wahlberechtigte den Sachverhalt, auf den er den geltend gemachten Wahlfehler stützt, innerhalb der Einspruchsfrist so substantiiert darlegt, dass das mit dem Einspruch befaßte Gremium feststellen kann, ob einer der geltend gemachten Verstöße vorliegt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 - BVerfGE 85, 148 ff., 159, 11. Oktober 1988 - 2 BvC 5/88 - BVerfGE 79, 50, 3. Juni 1975 - 2 BvC 1/74 - BVerfGE 40, 11 ff., 30 ff., 32; Hess. VGH, Urteil vom 5. März 1985 - II OE 42/82 - HSGZ 1985, 377; so auch OVG Koblenz, Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90 - NVwZ-RR 1991, 659).
  • VG Karlsruhe, 11.04.2002 - 9 K 778/01

    Anfechtung einer Wahl zur Vollversammlung der IHK

  • VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 3863/96

    Kommunalwahl: Stimmzettelgestaltung; Verwendung von Wahlgerät; Geltendmachung von

  • VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 3118/95

    Zum Vorliegen von Wahlunregelmäßigkeiten; hier: Stempel auf Wahlscheinen;

  • VG Koblenz, 10.06.2020 - 4 K 44/20

    Erfolglose Anfechtung der Landeselternsprecherwahl Rheinland-Pfalz

  • VG Frankfurt/Main, 22.11.2002 - 7 E 2305/01

    Zurückweisung eines Wahlvorschlages wegen fehlender Unterschrift des

  • VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
  • VG Koblenz, 22.06.1995 - 9 K 5110/94

    Verpflichtung zur Aufhebung der Ergebnisfeststellung der Wahl zum Kreistag und

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